Reisen ohne gültige Fahrausweise
Wer im öffentlichen Verkehr reist, muss während der ganzen Fahrt einen gültigen Fahrausweis dabei haben. Reisende ohne gültigen Fahrausweis sorgen im öffentlichen Verkehr für erhebliche Ertragsausfälle, die am Ende vor allem ehrliche Kundinnen und Kunden zu tragen haben.
Informationen zum Fahren ohne gültigen Fahrausweis sowie über Gebühren und Fristen finden sich untenstehend oder in diesem Dokument:
Merkblatt “Fahren ohne gültigen Fahrausweis”
Selbstkontrolle
Vor dem Einstieg in den Bus ist zu prüfen, ob ein gültiges Ticket vorhanden ist. In den Fahrzeugen, beim Ticketverkauf durch das Fahrpersonal, ist der Fahrausweis sofort beim Einstieg zu lösen. Mehrfahrtenkarten oder Tageswahlkarten müssen vor der Abfahrt am Ticketautomaten oder umgehend am Entwerter im Bus entwertet werden.
Zu Kontrollzwecken werden alle Reisenden ohne gültigen Fahrausweis mit Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bürgerort erfasst. Die Quittung/ Zahlungsaufforderung aus der Fahrausweiskontrolle gilt als Fahrausweis bis zur Endstation des Kurses, in Tarifverbunden während 1 Stunde in allen Zonen. Eine Strafanzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.
Persönliches Abo vergessen
Als InhaberIn eines zum Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle gültigen persönlichen Halbtax-, Monats-, Jahres-, Generalabonnements (mit Foto), einer Junior- oder einer Kinder-Mitfahrkarte besteht die Möglichkeit, das Abonnement zusammen mit der Zahlungsaufforderung innerhalb von 10 Tagen persönlich bei einer der folgenden Stellen vorzuweisen:
- Regionalbus Lenzburg AG, Lenzhardstrasse 3, 5600 Lenzburg
- Bahnhof Lenzburg, 5600 Lenzburg
In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- erhoben. Wird das Abonnement nicht innerhalb von 10 Tagen an einer Verkaufsstelle vorgewiesen, beträgt die Gebühr für nachträgliche Abklärungen im Inkassocenter CHF 30.-. Das Einsenden fotokopierter Fahrausweise wird nicht akzeptiert.
Kinder/Jugendliche
Sowohl begleitete als auch allein reisende Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis.
Die Junior-Karte berechtigt Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Vater oder Mutter gratis zu reisen. Die Kinder-Mitfahrkarte ist gültig für Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung einer Begleitperson. Für jede Kombination aus Kind und Begleitperson benötigen Sie eine separate Kinder-Mitfahrkarte. Beim Kauf sind sowohl Kind als auch die Begleitperson anzugeben. Die Eltern oder Begleitpersonen müssen gültige Tickets besitzen.
Mitnahme von Tieren
Kleine Hunde und Katzen dürfen in Körben oder anderen geeigneten Behältern als Handgepäck gratis mitgeführt werden. In allen übrigen Fällen ist für Tiere der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse oder ein entsprechendes Abonnement zu lösen.
Velos
Besitzt der Fahrgast für das Velo keinen gültigen Fahrausweis, ist der entsprechende Zuschlag und die Fahrpreispauschale einmal zu erheben. Besitzt der Fahrgast weder für sich selbst noch für das Velo einen gültigen Fahrausweis, wird der zutreffende Zuschlag und die Fahrpreispauschale zweimal erhoben.
E-Tickets/ SwissPass
Die Kundinnen und Kunden müssen vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Kurses) im Besitz eines E-Tickets sein. Kauft die Kundin/ der Kunde ihr/sein E-Ticket nach Abfahrt des Kurses und ist dieses für ihre/seine Reise gültig, hat sie/er den Zuschlag zu bezahlen.
Kann das vor Abfahrt korrekt gelöste E-Ticket bei der Fahrausweiskontrolle nicht vorgewiesen werden (z.B. E-Ticket vergessen, Akku des Mobiltelefons leer) wird einzig die Bearbeitungsgebühr und keine weiteren Zuschläge erhoben. War das E-Ticket zum Zeitpunkt der Fahrt nicht gültig, werden die Zuschläge in Rechnung gestellt.
Gebühren
Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt, wobei die Vorkommnisse innert zwei Jahren berücksichtigt werden. Es wird unterschieden zwischen «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» und «Reisen mit teilgültigem Fahrausweis».
Reisen mit teilgültigem Fahrausweis
Eine reduzierte Gebühr wird erhoben, wenn ein auf dem gesamten Reiseweg an sich gültiger, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügender Fahrausweis vorgewiesen wird:
- Fehlender Klassenwechsel
- Fehlender oder falscher Zuschlag (z.B. Nachtzuschlag)
- Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)
- Fehlender Streckenwechsel, bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs- und Bestimmungsstation- resp. Abgangs- und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)
- Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.B. Bern-Zürich Enge via Zürich HB, Teilstrecke in Zürich wird mit dem Tram zurückgelegt)
- Der Reisende besitzt für den Hund keinen gültigen Fahrausweis
Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen den vollen Zuschlag. Ausnahme: Nur den reduzierten Zuschlag, bezahlt, wer
- Einen nationalen Fahrausweis vorweisen kann, welcher mindestens zwischen zwei Haltestellen (der befahrenen Strecke) gültig ist.
- Bei der Kontrolle einen Fahrausweis des entsprechenden oder eines angrenzenden Tarif- oder Verkehrsbunds vorweisen kann, welcher mindestens für eine Teilstrecke gültig ist.
Bei Fahrausweisen welche weniger als einen Kalendertag gültig sind (z.B. Mehrfahrtenkarten mit einer Gültigkeit von 2 Stunden oder Verbundfahrausweise) ist nur der reduzierte Zuschlag zu bezahlen, sofern die Kontrolle spätestens zum Zeitpunkt erfolgt, bevor die Gültigkeitsdauer um die Hälfte der Gültigkeitsdauer des Fahrausweises überschritten ist.
Gebühr für Reisen ohne gültigen Fahrausweis
- Zuschlag beim 1. Vorfall CHF 100.-
- Zuschlag beim 2. Vorfall CHF 140.-
- Zuschlag beim 3. Vorfall CHF 170.-
Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.-
Gebühr für Reisen mit teilgültigem Fahrausweis
- Zuschlag beim 1. Vorfall CHF 75.-
- Zuschlag beim 2. Vorfall CHF 115.-
- Zuschlag beim 3. Vorfall CHF 145.-
Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.-