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Nationale Fahrgastrechte

Bei Verspätungen ab 60 Minuten erhalten Sie einen Teil Ihres Billett- oder Abopreises entschädigt.

Einzelbillette:
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Billettpreises entschädigt.
Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Billettpreises entschädigt.
Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.

Abos:
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.

Steht Ihnen eine Entschädigung zu, dann füllen Sie bitte online das Antragsformular aus. Hinweis: Eine direkte Entschädigungszahlung an den Schaltern der SBB oder anderen Transportunternehmungen ist nicht möglich.

https://service.swisspass.ch/pare