Nationale Fahrgastrechte
Bei Verspätungen ab 60 Minuten erhalten Sie einen Teil Ihres Billett- oder Abopreises entschädigt.
Einzelbillette:
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Billettpreises entschädigt.
Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Billettpreises entschädigt.
Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.
Abos:
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.
Steht Ihnen eine Entschädigung zu, dann füllen Sie bitte online das Antragsformular aus. Hinweis: Eine direkte Entschädigungszahlung an den Schaltern der SBB oder anderen Transportunternehmungen ist nicht möglich.