Fahrgastrechte gültig ab 1. Januar 2021
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz funktioniert in der Regel sehr zuverlässig und ist von einer
hohen Qualität geprägt. Trotzdem können unvorhergesehene Ereignisse und Verspätungen
nicht immer vermieden werden. Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Reisende deshalb eine Entschädigung,
wenn sie mit 60 oder mehr Minuten Verspätung am Reiseziel eintreffen. Diese Regelung
gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Auch Abonnentinnen und Abonnenten
erhalten eine Entschädigung – in der Höhe des Tageswerts des Abonnements. Die Entschädigungsanträge
können online oder an jedem bedienten Verkaufspunkt aufgegeben werden.
Mit diesem Link erhalten Sie weitere Informationen und kommen direkt zum Antragsformular.